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Hartz IV Regelsätze sind Verfassungswidrig – URTEIL

9. Februar 2010
Von admin

Urteil – Hartz 4 ist verfassungswidrig.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden das die Hartz 4 Regelsätze verfassungswidrig sind. Die Grundleistungen eines menschenwürdigen Existensminimums würden nicht ausreichen, so das Gericht. Nun muss die Regierung handeln und das möglichst schnell.

Bis zum 31.12.2010 muss die Regierung die Hartz IV Regelung neu erstellen. Außerdem monierten die Richter, das die Bescheide zu undurchsichtig sind. Im Klartext – man muss schon fast ein Extra Studium absolvieren um da durch zu blicken…

Die Regierung muss nun transparente Regelsätze einführen, zur Sicherung eines Menschenwürdigen Existensminimums. Auch die Sätze für Kinder seien viel zu ungerecht.

Wieviel das Arbeitslosengeld 2 oder Hartz IV nun angehoben wird, ist noch nicht klar. Die Frage bleibt auch offen, ob es sich für den einzelnen Bedürftigen bemerkbar macht.

Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt derzeit bei 359 Euro monatlich. Daneben übernimmt der Staat Heiz- und Mietkosten sowie die Beiträge für die Sozialversicherung. Die Leistungen für Kinder sind gestaffelt: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent des Regelsatzes (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), von 14 bis 18 Jahren 80 Prozent (287 Euro). 1,7 Millionen Kinder und Jugendlichen leben von Hartz IV.(Quelle: Financial Times)

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